Rechtliches

Granderwasser ist aus dem Esoterik-Milieu stammender,
pseudowissenschaftlicher Unfug.
(Erich Eder)

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006) § 5:

(2) Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben. Zur Irreführung geeignete Angaben sind insbesondere
1. zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart;
2. Angaben von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt;
3. Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen.
(3) Es ist verboten, beim Inverkehrbringen oder in der Werbung einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Dies gilt nicht für diätetische Lebensmittel, soweit es sich um wahrheitsgemäße Angaben über den diätetischen Zweck handelt.
(analoge Bestimmung vor 2006: §9 Lebensmittelgesetz, BGBl.Nr. 86/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 69/2003)

Gerichtsentscheide zum Thema Granderwasser:

  • Einstweilige Verfügung gegen die Grander-Vertriebsfirma U.V.O., erwirkt durch den Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. Landgericht München I (3.10.2003) – Verbot von Werbung mit Heilungsversprechen u. dgl.:
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  • Verurteilung der Grander-Vertriebsfirma „Ecoworld“ in Neuseeland wegen Irreführung der Konsumenten: „Werbematerial über das ‚belebte Wasser‘ enthielt Inkonsostenzen, Quacksalberei und Pseudowissenschaft” (26.5.2005):
    Presseaussendung der Neuseeländischen Wirtschaftskammer (Englisch)
  • Antrag auf einstweilige Verfügung von U.V.O. gegen Dr. Eder und die GWUP am Oberlandesgericht Wien abgewiesen: „Weil sie um ihr Geschäft fürchten, wollen Vertreiber des angeblich energetisch behandelten ‚Grander-Wassers‘ dem österreichischen Zoologen Erich Eder Kritik an ihrem umstrittenen Produkt verbieten“ darf gesagt werden (GZ.3R145/04x).
  • UVO gegen Eder – Urteil des Oberlandesgerichts Wien (17.8.2006): „Grander-Wasser bzw. Grander-Technologie ist aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug“ darf gesagt werden. Der moralische Vorwurf, dass Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen, ist sachlich begründet. Im Betrugsvorwurf sah das Berufungsgericht den Wahrheitsbeweis wegen des 3-monatigen Rückgaberechts als nicht ausreichend an:
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Sollten Ihnen weitere Gerichtsurteile bekannt sein, die hier nicht erwähnt sind, bitte um Mitteilung!

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